Vorläufiges Reglement SNKC [Stand: 13.03.2020]
§1 Einteilung der Fahrgruppen
Die Einteilung der Fahrgruppen zur Qualifikation erfolgt anhand der Reihenfolge der eingehenden Nennungen in Abwechslung, d.h. Nennung 1 fährt in erste Gruppe, Nennung 2 in der 2. Gruppe, Nennung 3 wieder in der 1. Gruppe, usw. Entscheidend ist hier der Zeitpunkt des Geldeingangs der Anmeldesumme bzw. bei Gastfahrern die Zahlung des Startgeldes.
Ab der 2. Veranstaltung erfolgt die Gruppenaufteilung anhand des aktuellen Meisterschaftsstand ohne Berücksichtigung von Streichergebnissen. Die Führenden der Meisterschaft fahren in der Qualifikation immer in der ersten Gruppe. Fahrer die noch keine Punkte in der Meisterschaft haben erfolgt die Einteilung wieder wie bei der ersten Veranstaltung.
Die Einteilung der Gruppen zum Rennen erfolgt nach Gesamtbestzeit aus beiden Qualifikationsläufen. Beide Bestzeiten werden zusammen addiert und ergeben die Startpostion im Rennen. Sollte sich bei Fahrern die gleiche Zeit ergeben zählt das bessere Einzelergebnis.
Die langsameren 50% der teilnehmenden Fahrer starten in der ersten Gruppe im Rennen und die schnelleren in der zweiten Gruppe.
§2 Zeitplan
Der Zeitrahmen gilt für alle teilnehmenden Kartbahnen gleichermaßen.
Ablaufplan bei 2 Fahrgruppen
19.15 Uhr – Nennungsschluss / Fahrerbesprechung
19.30 Uhr – Qualifikation 10 Minuten Fahrgruppe 1 anschließend Fahrgruppe 2
19.55 Uhr – 2. Lauf Qualifikation Fahrgruppe 1 anschließend Fahrgruppe 2
Neueinteilung der Gruppen nach gefahrenen Bestzeiten
20:20 Uhr – Kartauslosung fürs jeweils 1. Rennen
20:25 Uhr – 20min Rennen 1 langsamere Fahrgruppe danach Rennen 1 schnellere Fahrgruppe
21:10 Uhr – 20min Rennen 2 langsamere Fahrgruppe danach Rennen 2 schnellere Fahrgruppe
21.55 Uhr – Siegerehrung (ab 18 Teilnehmer mit Medaillen für Platz 1-3)
Jeder Fahrer hat sich 1min vor Beginn seines jeweiligen Laufes fahrbereit mit erforderlichen Zusatzgewichten einzufinden. Sollte ein Fahrer zum Rennstart nicht fertig sein startet dieser aus der Boxengasse am Ende des Feldes!
§3 Gewicht
Während
der gesamten Veranstaltung beträgt das Mindestgewicht 85kg, für
Frauen und Minderjährigen Fahrern 80kg.
Es wird ausschließlich
mit Bahngewichten gefahren mit Ausnahme von Handelsüblichen
Gewichtswesten. Diese dürfen bis maximal 5kg genutzt werden. Die
Rennleitung behält sich das Recht vor diese nachzuwiegen! Es darf in
keinem Fall das Gewicht Beschädigungen an den Kartsitzen
hervorrufen.
Es
können maximal 25kg in den Gewichtskästen der Karts mit genommen
werden. Die Gewichtsvorgabe gilt als erfüllt wenn der Seitenkasten
mit 25kg beladen ist auch wenn der Fahrer das Mindestgewicht nicht
erreicht hat.
Gewichtsblöcke (2,5kg 5kg und 10kg) werden
kostenlos zur Verfügung gestellt.
Vor dem Start des Qualifyings werden alle Fahrer gewogen. Jeder Fahrer ist selber dafür verantwortlich die erforderlichen Zusatzgewichten mit zu nehmen. Sollte ein Fahrer die ihm zugewiesenen Gewichte zu einen Lauf nicht im Kart haben so wird dieser auf den letzten Platz des aktuellen Laufs gewertet.
§4 Fahrerbesprechung, Kartauslosung & Kartwechsel
Alle Fahrer finden sich vor jeder Veranstaltung zu einer Sitzung mit der Rennleitung ein. Hier werden die Gegebenheiten der ausrichtenden Bahn erörtert.
Jedem Fahrer wird für die ersten 10min Qualifikation ein Kart zugelost. Zum zweiten Qualifikationslauf werden die Karts über Kreuz getauscht, d.h. der Erstplatzierte bekommt das Kart vom letzten aus dem jeweiligen Lauf und dieser das Kart vom ersten. Der Zweitplatzierte das Kart vom Vorletzten, usw. Sollte ein Fahrer aufgrund ungerader Startzahler sein Kart nicht tauschen können hat dieser die Auswahl sein Kart zu behalten oder sich von der Rennleitung ein anderes Kart zuteilen zu lassen.
§5 Rennen
Der Start des Rennens erfolgt als stehender oder fliegender Start in der Reihenfolge der Gesamtbestzeiten aus der Qualifikation. Die Art des Starts entscheidet die Rennleitung.
Jedes einzelne Rennen geht 20min. In jedem Rennen ist von jedem Fahrer 2x ein Taktischen Stopp in der Boxengasse zu absolvieren.
Vor und Nach einem Boxenstopp muss das Kart ein mal auf der Strecke über die Zeitschleife fahren, d.h. ein Boxenstopp direkt aus der Startaufstellung ist nicht gestattet und nicht in der letzten Rennrunde.
§6 Taktikstopp
Taktikstopps
sind eigenständig vorzunehmen. Wie viele Fahrer gleichzeitig Ihren
Stopp absolvieren können wird auf der Fahrerbesprechung bekannt
gegeben. Fährt ein Fahrer zu viel in die Boxengasse ein, hat er zu
warten, bis wieder ein Platz zur Verfügung steht. Der Taktikstop
wird in einem solchen Fall nicht verkürzt und ist Pech des Fahrers.
Jedes
einfahren in die Boxengasse ist durch Handzeichen zu signalisieren.
Bei der Einfahrt in die Boxengasse ist das gesamten Kart deutlich vor
der Haltelinie oder Gegebenenfalls im Haltebereich zum Stillstand zu
bringen (Alle 4 Räder müssen still stehen).
Der Fahrer
fährt dann weiter bis zum Buzzer und betätigt diesen. Eine Ampel
wird dabei auf rot geschaltet. Solange diese rot leuchtet darf sich
das Kart nicht bewegen erst bei grün darf selbstständig die Fahrt
fortgesetzt werden. Aufgrund des Streckenverlaufs in Laatzen kommt
hier ein Buzzersystem mit einer Standzeit von 10 Sek. zum Einsatz.
Bei der Ausfahrt aus der Boxengasse hat der fließende Verkehr Vorrang und darf nicht behindert werden!
§7 Technische Defekte
Bei technischen Defekten, die während des Rennens zur Unfahrbarkeit des Karts führen, wird ein Ersatzkart zur Verfügung gestellt. Der Fahrer hat auf der Strecke zum Stehen zu kommen und nur dort wird ein Tausch unter Gelblicht durchgeführt. Gegebenenfalls wird ein Rücktausch nach Überprüfung und Reparatur oder Mangelbeseitigung durch den Rennleiter eingeleitet.
Sollte ein Fahrer einen Karttausch provozieren und sich nach der Überprüfung kein gravierender Mangel ergeben und/oder nur ein technisch nicht zu verändernder Leistungsunterschied zu werten sein, wird beim Rückwechsel eine Strafzeit in Höhe von 1 Minute festgeschrieben
§8 Zeitstrafen
Strafen
werden mit der schwarzen Flagge in Verbindung mit der Kartnummer
angezeigt. Der Fahrer begibt sich in der nächsten Runde in die
Boxengasse, das Kart muss an der Haltelinie zum stehen kommen, dann
zum Rennleiter vorziehen, noch mal stoppen und erst nach Freigabe
durch den Rennleiter wieder anfahren. Für die sichere Rückkehr auf
die Strecke ist der Fahrer selbst verantwortlich.
Grundsätzlich
werden alle Zuwiderhandlungen und erste Verwarnungen wenn nicht im
folgendem näher erläutert mit einer Stop&Go Strafe
geahndet.
Alle Gelblichtphasen werden überprüft. Bei
Nichteinhaltung der rechtzeitigen Standzeit und bei einem dadurch
entstandenen Vorteil (von mindestens 3 Sekunden) wird diese Zeit
durch eine Strafe bzw. durch das Zeitnahmesystem
ausgeglichen.
Zeitstrafen oder Disqualifikationen für
unsportliches Verhalten werden je nach Ermessen der Rennleitung
ausgesprochen. Zum unsportlichen Verhalten gehören Beleidigungen,
auch das Abdrängen eines Fahrers und unsportliche Kampflinie, auch
Blockieren von deutlich schnelleren Fahrzeugen.
Verursachung einer Gelblichtphase ohne Defekt oder Fremdeinwirkung | Stop & Go |
Gewichte nicht mit genommen | letzter Platz |
Überfahren der Haltelinie in der Boxengasse | Stop & Go |
mutwillige Durchfahrt an der Haltelinie | 10 Sekunden |
Vortäuschen von technischem Defekt | 1 Minute |
gefährliche Ausfahrt | 10 Sekunden |
Frühstart Buzzersystem | (Anzahl der Sekunden plus…) 5 Sekunden |
Wiederholtes Missachten von Flaggensignalen | Stop & Go |
Taktikstop nicht ausgeführt | Abzug von 2 Rennrunden |
Aufgrund der Streckenführung in Laatzen wird hier bei jeder Strafe die Standzeit um 10 Sekunden verlängert.
§9 Punktesystem
Jeder Teilnehmer hat ein Streichergebnis, d.h. der Lauf mit der schlechtesten Platzierung bzw. der Lauf wo eine Teilnahme nicht möglich war (Abmelderegel beachten !) wird nicht gewertet.
Punktevergabe:
folgt
noch
§10 Rennleitung & Salvatorische Klausel
Die von der Rennleitung getroffenen Endscheidung sind unanfechtbar und können nur unter Zustimmung aller Rennleiter aufgehoben werden.
Die Rennleitung ist zur Regelung der Veranstaltung berechtigt, gemäß $315 BGB später erkannte Lücken und der Bestimmungen der Ausschreibung zu schließen, die Bestimmungen zu ergänzen und sie auszulegen. Sollte eine Bestimmung dieses Reglements unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit dieses Reglements nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist dann durch eine solche wirksam zu ersetzen, welche den Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.