Reglement SNKC

Vorläufiges Reglement SNKC [Stand: 13.03.2020]

§1 Einteilung der Fahrgruppen

Die Einteilung der Fahrgruppen zur Qualifikation erfolgt anhand der Reihenfolge der eingehenden Nennungen in Abwechslung, d.h. Nennung 1 fährt in erste Gruppe, Nennung 2 in der 2. Gruppe, Nennung 3 wieder in der 1. Gruppe, usw. Entscheidend ist hier der Zeitpunkt des Geldeingangs der Anmeldesumme bzw. bei Gastfahrern die Zahlung des Startgeldes.

Ab der 2. Veranstaltung erfolgt die Gruppenaufteilung anhand des aktuellen Meisterschaftsstand ohne Berücksichtigung von Streichergebnissen. Die Führenden der Meisterschaft fahren in der Qualifikation immer in der ersten Gruppe. Fahrer die noch keine Punkte in der Meisterschaft haben erfolgt die Einteilung wieder wie bei der ersten Veranstaltung.

Die Einteilung der Gruppen zum Rennen erfolgt nach Gesamtbestzeit aus beiden Qualifikationsläufen. Beide Bestzeiten werden zusammen addiert und ergeben die Startpostion im Rennen. Sollte sich bei Fahrern die gleiche Zeit ergeben zählt das bessere Einzelergebnis.

Die langsameren 50% der teilnehmenden Fahrer starten in der ersten Gruppe im Rennen und die schnelleren in der zweiten Gruppe.

§2 Zeitplan

Der Zeitrahmen gilt für alle teilnehmenden Kartbahnen gleichermaßen.

Ablaufplan bei 2 Fahrgruppen

19.15 Uhr – Nennungsschluss / Fahrerbesprechung

19.30 Uhr – Qualifikation 10 Minuten Fahrgruppe 1 anschließend Fahrgruppe 2

19.55 Uhr – 2. Lauf Qualifikation Fahrgruppe 1 anschließend Fahrgruppe 2

Neueinteilung der Gruppen nach gefahrenen Bestzeiten

20:20 Uhr – Kartauslosung fürs jeweils 1. Rennen

20:25 Uhr – 20min Rennen 1 langsamere Fahrgruppe danach Rennen 1 schnellere Fahrgruppe

21:10 Uhr – 20min Rennen 2 langsamere Fahrgruppe danach Rennen 2 schnellere Fahrgruppe

21.55 Uhr – Siegerehrung (ab 18 Teilnehmer mit Medaillen für Platz 1-3)

Jeder Fahrer hat sich 1min vor Beginn seines jeweiligen Laufes fahrbereit mit erforderlichen Zusatzgewichten einzufinden. Sollte ein Fahrer zum Rennstart nicht fertig sein startet dieser aus der Boxengasse am Ende des Feldes!

§3 Gewicht

Während der gesamten Veranstaltung beträgt das Mindestgewicht 85kg, für Frauen und Minderjährigen Fahrern 80kg.
Es wird ausschließlich mit Bahngewichten gefahren mit Ausnahme von Handelsüblichen Gewichtswesten. Diese dürfen bis maximal 5kg genutzt werden. Die Rennleitung behält sich das Recht vor diese nachzuwiegen! Es darf in keinem Fall das Gewicht Beschädigungen an den Kartsitzen hervorrufen.

Es können maximal 25kg in den Gewichtskästen der Karts mit genommen werden. Die Gewichtsvorgabe gilt als erfüllt wenn der Seitenkasten mit 25kg beladen ist auch wenn der Fahrer das Mindestgewicht nicht erreicht hat.

Gewichtsblöcke (2,5kg 5kg und 10kg) werden kostenlos zur Verfügung gestellt.

Vor dem Start des Qualifyings werden alle Fahrer gewogen. Jeder Fahrer ist selber dafür verantwortlich die erforderlichen Zusatzgewichten mit zu nehmen. Sollte ein Fahrer die ihm zugewiesenen Gewichte zu einen Lauf nicht im Kart haben so wird dieser auf den letzten Platz des aktuellen Laufs gewertet.

§4 Fahrerbesprechung, Kartauslosung & Kartwechsel

Alle Fahrer finden sich vor jeder Veranstaltung zu einer Sitzung mit der Rennleitung ein. Hier werden die Gegebenheiten der ausrichtenden Bahn erörtert.

Jedem Fahrer wird für die ersten 10min Qualifikation ein Kart zugelost. Zum zweiten Qualifikationslauf werden die Karts über Kreuz getauscht, d.h. der Erstplatzierte bekommt das Kart vom letzten aus dem jeweiligen Lauf und dieser das Kart vom ersten. Der Zweitplatzierte das Kart vom Vorletzten, usw. Sollte ein Fahrer aufgrund ungerader Startzahler sein Kart nicht tauschen können hat dieser die Auswahl sein Kart zu behalten oder sich von der Rennleitung ein anderes Kart zuteilen zu lassen.

§5 Rennen

Der Start des Rennens erfolgt als stehender oder fliegender Start in der Reihenfolge der Gesamtbestzeiten aus der Qualifikation. Die Art des Starts entscheidet die Rennleitung.

Jedes einzelne Rennen geht 20min. In jedem Rennen ist von jedem Fahrer 2x ein Taktischen Stopp in der Boxengasse zu absolvieren.

Vor und Nach einem Boxenstopp muss das Kart ein mal auf der Strecke über die Zeitschleife fahren, d.h. ein Boxenstopp direkt aus der Startaufstellung ist nicht gestattet und nicht in der letzten Rennrunde.

§6 Taktikstopp


Taktikstopps sind eigenständig vorzunehmen. Wie viele Fahrer gleichzeitig Ihren Stopp absolvieren können wird auf der Fahrerbesprechung bekannt gegeben. Fährt ein Fahrer zu viel in die Boxengasse ein, hat er zu warten, bis wieder ein Platz zur Verfügung steht. Der Taktikstop wird in einem solchen Fall nicht verkürzt und ist Pech des Fahrers.

Jedes einfahren in die Boxengasse ist durch Handzeichen zu signalisieren. Bei der Einfahrt in die Boxengasse ist das gesamten Kart deutlich vor der Haltelinie oder Gegebenenfalls im Haltebereich zum Stillstand zu bringen (Alle 4 Räder müssen still stehen).

Der Fahrer fährt dann weiter bis zum Buzzer und betätigt diesen. Eine Ampel wird dabei auf rot geschaltet. Solange diese rot leuchtet darf sich das Kart nicht bewegen erst bei grün darf selbstständig die Fahrt fortgesetzt werden. Aufgrund des Streckenverlaufs in Laatzen kommt hier ein Buzzersystem mit einer Standzeit von 10 Sek. zum Einsatz.

Bei der Ausfahrt aus der Boxengasse hat der fließende Verkehr Vorrang und darf nicht behindert werden!

§7 Technische Defekte


Bei technischen Defekten, die während des Rennens zur Unfahrbarkeit des Karts führen, wird ein Ersatzkart zur Verfügung gestellt. Der Fahrer hat auf der Strecke zum Stehen zu kommen und nur dort wird ein Tausch unter Gelblicht durchgeführt. Gegebenenfalls wird ein Rücktausch nach Überprüfung und Reparatur oder Mangelbeseitigung durch den Rennleiter eingeleitet.
Sollte ein Fahrer einen Karttausch provozieren und sich nach der Überprüfung kein gravierender Mangel ergeben und/oder nur ein technisch nicht zu verändernder Leistungsunterschied zu werten sein, wird beim Rückwechsel eine Strafzeit in Höhe von 1 Minute festgeschrieben

§8 Zeitstrafen


Strafen werden mit der schwarzen Flagge in Verbindung mit der Kartnummer angezeigt. Der Fahrer begibt sich in der nächsten Runde in die Boxengasse, das Kart muss an der Haltelinie zum stehen kommen, dann zum Rennleiter vorziehen, noch mal stoppen und erst nach Freigabe durch den Rennleiter wieder anfahren. Für die sichere Rückkehr auf die Strecke ist der Fahrer selbst verantwortlich.
Grundsätzlich werden alle Zuwiderhandlungen und erste Verwarnungen wenn nicht im folgendem näher erläutert mit einer Stop&Go Strafe geahndet.

Alle Gelblichtphasen werden überprüft. Bei Nichteinhaltung der rechtzeitigen Standzeit und bei einem dadurch entstandenen Vorteil (von mindestens 3 Sekunden) wird diese Zeit durch eine Strafe bzw. durch das Zeitnahmesystem ausgeglichen.
Zeitstrafen oder Disqualifikationen für unsportliches Verhalten werden je nach Ermessen der Rennleitung ausgesprochen. Zum unsportlichen Verhalten gehören Beleidigungen, auch das Abdrängen eines Fahrers und unsportliche Kampflinie, auch Blockieren von deutlich schnelleren Fahrzeugen.

Verursachung einer Gelblichtphase ohne Defekt oder Fremdeinwirkung Stop & Go
Gewichte nicht mit genommen letzter Platz
Überfahren der Haltelinie in der Boxengasse Stop & Go
mutwillige Durchfahrt an der Haltelinie 10 Sekunden
Vortäuschen von technischem Defekt 1 Minute
gefährliche Ausfahrt 10 Sekunden
Frühstart Buzzersystem (Anzahl der Sekunden plus…) 5 Sekunden
Wiederholtes Missachten von Flaggensignalen Stop & Go
Taktikstop nicht ausgeführt Abzug von 2 Rennrunden

Aufgrund der Streckenführung in Laatzen wird hier bei jeder Strafe die Standzeit um 10 Sekunden verlängert.

§9 Punktesystem

Jeder Teilnehmer hat ein Streichergebnis, d.h. der Lauf mit der schlechtesten Platzierung bzw. der Lauf wo eine Teilnahme nicht möglich war (Abmelderegel beachten !) wird nicht gewertet.

Punktevergabe:

folgt noch

§10 Rennleitung & Salvatorische Klausel

Die von der Rennleitung getroffenen Endscheidung sind unanfechtbar und können nur unter Zustimmung aller Rennleiter aufgehoben werden.

Die Rennleitung ist zur Regelung der Veranstaltung berechtigt, gemäß $315 BGB später erkannte Lücken und der Bestimmungen der Ausschreibung zu schließen, die Bestimmungen zu ergänzen und sie auszulegen. Sollte eine Bestimmung dieses Reglements unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit dieses Reglements nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist dann durch eine solche wirksam zu ersetzen, welche den Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.